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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2009 - L 10 P 27/08   

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https://dejure.org/2009,18234
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2009 - L 10 P 27/08 (https://dejure.org/2009,18234)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.03.2009 - L 10 P 27/08 (https://dejure.org/2009,18234)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. März 2009 - L 10 P 27/08 (https://dejure.org/2009,18234)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines klagenden Pflegeheims gegen die Pflegekasse auf Kostenerstattung für die vollstationäre Pflege eines Versicherten; Einordnung einer Zahlungsklage als echte Leistungsklage; Förmlicher Weg des § 84 Abs. 2 S. 3 oder des § 87a Abs. 2 Sozialgesetzbuch Elftes Buch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 P 4/04 R

    Anspruch des Heimträgers auf Zahlung des Pflegesatzes einer höheren Pflegestufe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2009 - L 10 P 27/08
    Der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wie sie insbesondere in der Entscheidung vom 01.09.2005 (B 3 P 4/04 R in Juris = SozR 4-3300 § 43 Nr. 1 = BSGE 95, 102 ff)) zum Ausdruck komme, folge das Gericht nicht.

    Der Senat folgt der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, B 3 P 4/04 R, Juris Rn 22 ff.) insoweit, als der Kläger aufgrund des Versorgungsvertrages iVm der Pflegesatzvereinbarung aus eigenem Recht auch dann die Einstufung in eine höhere Pflegeklasse beanspruchen und abrechnen darf, wenn der vorher ergangene Ablehnungsbescheid gegenüber dem Pflegebedürftigen bestandskräftig geworden ist.

    Für den Senat nachvollziehbar hat das BSG (B 3 P 4/04 R, Juris Rn 29 am Ende) dargelegt, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit der Zahlungsklage durch die Regelungen in § 87a Abs. 2 SGB XI und in § 84 Abs. 2 S 3 SGB XI nicht ausschließen wollte.

    Ist danach der Versicherte bzw. nach dessen Tod der Rechtsnachfolger gemäß § 75 Abs. 2, 1. Alt SGG grundsätzlich im Rahmen der Zahlungsklage des Heimbetreibers gegen den Kostenträger notwendig beizuladen (BSG, B 3 P 4/04 R, Juris Rn 18 f), so muss dies auch im Verfahren des stationär untergebrachten Versicherten gegenüber der Pflegekasse über die Höhe der Pflegestufe für die Beiladung des Heimbetreibers gelten.

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 P 12/99 R

    Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei stationärer Pflege, Vergütungsanspruch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2009 - L 10 P 27/08
    Soweit das BSG in der Entscheidung vom 10.02.2000 (B 3 P 12/99 R in Juris Rn 12, 26 = SozR 3-3300 § 43 Nr. 1 = BSGE 85, 278 ff) eine Beiladung des Heimbetreibers im Hinblick auf die verschiedenen Streitgegenstände, insbesondere der auch bei der Pflegeklasse im Gegensatz zur Pflegestufe zu berücksichtigenden Behandlungspflege und der sozialen Betreuung, nicht für erforderlich gehalten hat, weil die Behandlungspflege und die sozialen Betreuung bei der Pflegeklasse anders als bei der Pflegestufe zu berücksichtigen seien, so hat es diese Rechtsprechung mit der Entscheidung vom 01.09.2005 aufgegeben (Juris: Leitsatz 3 und Rn 34).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.04.2007 - L 3 P 13/06

    Pflegebedarf - psychosoziale Betreuung und Behandlungspflege

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2009 - L 10 P 27/08
    Das SG hat die Zahlungsklage richtigerweise als echte Leistungsklage (BSG, Urteil vom 01.09.2005, Juris Rn.13 ff; vgl auch Urteil LSG Schleswig-Holsteinisch vom 13.04.2007, L 3 P 13/06) gemäß § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) beurteilt und als zulässig angesehen.
  • VGH Bayern, 29.09.2011 - 12 CS 11.2022

    Seniorenheim in Inzell muss vorläufig schließen

    Die Sozialgerichte gehen deshalb auch von den Feststellungen des MDK aus, soweit sie nicht offensichtlich unzutreffend sind ((vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 25.3.2009 Az: L 10 P 27/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - L 10 P 24/11

    Pflegeversicherung

    Das SG hat die Zahlungsklage richtigerweise als echte Leistungsklage (BSG, Urteile vom 07.10.2010, B 3 P 4/09 R, Juris Rn 9 und vom 01.09.2005, Juris Rn 13 ff; Urteil des erkennenden Senats vom 25.03.2009, L 10 P 27/08) gem. § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) beurteilt und als zulässig angesehen.

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf seine Rechtsprechung vom 25.03.2009 (L 10 P 27/08), bestätigt durch BSG, Urteil vom 07.10.2010, aaO, Juris Rn 8 ff).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.12.2009 - L 4 P 5125/09 PKH-B
    Unter Umständen ist ebenso der Träger des Heims in einem Rechtsstreit des stationär untergebrachten Pflegebedürftigen gegen die Pflegekasse auf höhere oder niedrigere Leistungen beizuladen (so das LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. März 2009, L 10 P 27/08, veröffentlicht in Juris, Rn. 39), zumindest dann, wenn dieses Verfahren einen Antrag betrifft, den der Pflegebedürftige auf eine Aufforderung des Heims hin nach § 87a Abs. 2 SGB XI gestellt hat.
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